Körwesen
15-Mär-2022
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Vorgaben für die Ankörung:
Mindestalter 18 Monate für Wesens- und Formbewertung.
Der Anmeldung sind Original oder Kopie der Abstammungs-urkunde mit SHSB-Nummer, das Original HD Zeugnis und die Chip-Nr. beizulegen. Der rechtmässige Eigentümer muss durch die Stammbuchverwaltung auf der Originalurkunde eingetragen und beglaubigt sein.
Ausländische Abstammungsurkunden müssen mit der SHSB-Nummer versehen sein. Die Handänderung muss eingetragen und von der SKG bestätigt sein. Es wird empfohlen, die Hunde in ausstellungsfähigem Zustand vorzuführen.
Gebühren:
Wesensprüfung:
Fr. 80.- für STCS Mitglieder
Fr. 160.- für Nichtmitglieder
Formbewertung:
Fr. 80.- für STCS Mitglieder
Fr. 160.- für Nichtmitglieder
Junghundebewertung:
für Hunde von 12-15 Monate, müssen ebenfalls angemeldet werden!
Fr. 40.- für STCS Mitglieder
Fr. 80.- für Nichtmitglieder
Gebühren werden vor der Prüfung eingezogen.
Anmeldungen an:
Valéria Fueter, Zuchtwartin STCS, Spinnereistrasse 6, 5210 Windisch